Nach eingehender Prüfung wurde durch die Untere Bauaufsichtsbehörder der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Baugenehmigung für die Generalsanierung der Kunsthalle Rostock erteilt. Jetzt gilt es die Auflagen zu prüfen und die in der Denkmalpflegerischen Zielstellung gestellten Richtlinien zur Sanierung des Objektes innerhalb der Planung, Leistungsphase 5, umzusetzen und in die Ausfürhung zu überführen. Wir freuen uns auf die neuen Planungsabschnitte und die weitere, positive Zusammenarbeit mit allen Planungsbeteiligten.
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